Häufig gestellte Fragen
Wir haben für Dich einige häufig an uns gerichtete Fragen zusammengestellt, durch die Du fundierte Antworten auf Deine Anliegen erhältst. Du willst mehr wissen? Dann sende uns doch gerne ein Nachricht an: info@widmann.com.
Top 5 Fragen
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel und unterliegen den Bestimmungen der Lebensmittelverordnung. Sie dienen einzig und ausschließlich dazu, eine gesunde, ausgewogene Ernährung zu ergänzen. Im Gegenzug dazu unterliegen Arzneimittel dem Arzneimittelgesetz und dienen dazu, Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen. Arzneimittel sind zulassungspflichtig.
Die Verzehrempfehlung orientiert sich an der Referenzmenge für die Tageszufuhr (Nährstoffbezugswerte) gemäß Lebensmittelinformationsverordnung. Die Referenzmenge ist dabei der Durchschnittswert für einen gesunden Erwachsenen. Diese Referenzmenge hat nichts mit den von der Deutschen Gesellschaft für Ernährung empfohlenen Referenzwerten für die tägliche Zufuhr eines Vitamins oder eines Mineralstoffs im Rahmen der normalen Ernährung zu tun. Beide Werte können sich deutlich unterscheiden. Für viele Inhaltsstoffe, insbesondere für solche pflanzlichen Ursprungs, gibt es keine Nährstoffbezugswerte.
Nahrungsergänzungsprodukte können dauerhaft zugeführt werden, sofern die Richtwerte für die Tageszufuhr (Nährstoffbezugswerte) gemäß Lebensmittelinformationsverordnung eingehalten werden. Eine dauerhafte Überdosierung ist nicht ratsam und kann sich negativ auf die Gesundheit auswirken. Überdosierungen sind eher bei fettlöslichen Vitaminen ein Thema (z. B. bei Vitamin A und D) als bei wasserlöslichen Vitaminen (z. B. Vitamin C, B-Vitamine), die ungenutzt ausgeschieden werden. Da die Aufnahme von Nahrungsergänzungsmitteln durch den Körper von vielen Einflussfaktoren abhängig ist (Zeitpunkt, Alter, resorptionshemmende Lebensmittel wie Kaffee oder Schwarzer Tee, Darmmilieu), ist eine 100%ige Aufnahme des reinen Wirkstoffes in einem Nahrungsergänzungsprodukt niemals sicherzustellen. Deshalb sollte ein Nahrungsergänzungspräparat über mehrere Wochen eingenommen werden, um eine nachhaltige Wirkung zu erzielen.
Unsere Rohstoffe kommen, soweit möglich, aus Europa. Bestimmte Pflanzen, wie z. B. Acerola, sind nicht in Europa beheimatet und wachsen auch nicht hier. Deshalb kommen sie direkt aus den jeweiligen Herkunftsländern. Wir können den Ursprung unserer Rohstoffe vollumfänglich nachvollziehen und somit eine hohe Qualität unserer Produkte sicherstellen. Die Anbaubetriebe werden strengstens kontrolliert.
Nahrungsergänzungsprodukte können eine natürliche, ausgewogene Ernährung komplettieren. Manchmal ergibt sich unter bestimmten Voraussetzungen ein erhöhter Bedarf an bestimmten Vitaminen und Mineralstoffen (z. B. in Stresssituationen). Auch bestimmte Ernährungsweisen können dazu führen, dass gewisse Nährstoffe nicht in ausreichender Menge vom Körper aufgenommen werden. So ist die optimale Versorgung mit Mikronährstoffen, die in tierischen Produkten enthalten sind, für Veganer schwieriger sicherzustellen (z. B. Vitamin B12, Vitamin D, Eisen oder Zink).
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Die Health-Claims-Verordnung ist seit dem 01.07.2007 als unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedsstaaten in Kraft. Die Verordnung dient dem Gesundheitsschutz. Darin ist festgelegt, dass für Lebensmittel, zu denen die Nahrungsergänzungsmittel zählen, mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben nur geworben werden darf, wenn diese von der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) ausdrücklich genehmigt wurden.
Gesundheitsbezogene Aussagen zu bestimmten Inhaltsstoffen sind nur erlaubt, wenn diese durch die EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) genehmigt wurden. Dies betrifft insbesondere die Gruppe der Vitamine, Mineralstoffe und Spurenelemente. Für sie liegen festgeschriebene Formulierungen zu ihrer gesundheitsspezifischen Wirkung (Health Claims) vor, die von allen Herstellern und Inverkehrbringern in der EU zu verwenden sind. Wundere Dich deshalb nicht, dass identische Formulierungen auf Verpackungen, in Broschüren und auf den Websites unterschiedlicher Hersteller zu finden sind. Trotz der identischen Formulierungen sind nicht alle Produkte identisch. Der große Unterschied steckt im Detail, z. B. ob Füllstoffe eingesetzt werden, ob natürliche Inhaltsstoffe verwendet werden, ob die Produkte vegan sind oder auf Gentechnik verzichtet wird. Für Inhaltsstoffe, die z. B. aufgrund fehlender langjähriger, wissenschaftlicher Studien keine von der EFSA freigegebene Health Claims haben, dürfen keine gesundheitsbezogenen Aussagen getroffen werden. Deshalb wirst Du beispielsweise nur bei sehr wenigen pflanzlichen Wirkstoffen konkrete Wirkversprechen finden.
Ein Inhaltsstoff ist besonders gut bioverfügbar, wenn er optimal vom Körper aufgenommen werden kann. Manche Wirkstoffe werden in bestimmten Formen besser resorbiert als andere. Die molekularen Formen, welche besser vom Körper verwertet werden können, klassifiziert man als bioaktiv. Die Produkte von WIDMANN basieren auf bioaktiven Mikronährstoffen, die für den Körper hochverfügbar sind.
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Alle Nahrungsergänzungsmittel von WIDMANN sind vegan.